Krankenkasse: Individuelle Prämienverbilligung (IPV) beantragen
Wenn du wenig Einkommen hast, kannst du für deine Krankenkasse eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) beantragen. Dann hilft dir der Kanton mit einer Verbilligung deiner Krankenkassen-Prämien. Du kannst selber prüfen, ob du Anspruch auf individuelle Prämien-Verbilligung hast.
Was ist die individuelle Prämienverbilligung (IPV)?
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist Geld, das dein Wohn-Kanton für Krankenkassen-Prämien bezahlt. Wenn du wenig Einkommen hast, dann hilft dir der Kanton mit einer Verbilligung deiner Krankenkassen-Prämie. Der Kanton berechnet für alle Personen mit einem tiefen Einkommen einzeln (individuell), mit wie viel Geld er sie unterstützt. Das bedeutet, dass wenn du IPV erhältst, du selbst weniger Geld für deine Krankenkassen-Prämien bezahlen musst. Der Kanton überweist die IPV direkt an deine Krankenkasse.
Wann habe ich Anspruch auf individuelle Prämien-Verbilligung (IPV)?
Der Kanton entscheidet, ob du Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung hast. Er prüft zuerst dein Einkommen, dein Vermögen, deinen Zivilstand und ob du Kinder hast. Die IPV ist kantonal geregelt und daher ist in jedem Kanton eine andere Stelle zuständig.
Wohnst du im Kanton Zürich? Dann ist die SVA Zürich für die IPV zuständig. Du kannst mit dem Online-Rechner der SVA Zürich ausrechnen, ob du Anspruch hast. Damit das Ergebnis möglichst genau ist, brauchst du deine aktuellste Steuererklärung.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) beantragen
Jedes Jahr schickst du dem Kanton deine ausgefüllte Steuererklärung. Der Kanton prüft jährlich automatisch mit den Zahlen in deiner neuesten Steuererklärung, ob du Anspruch auf IPV hast. Hast du Anspruch darauf, bekommst du einen Brief von der Sozial-Versicherungsanstalt (SVA Zürich). Zusammen mit dem Brief erhältst du ein Formular für den Antrag. Dieses Formular hat die SVA Zürich bereits für dich ausgefüllt. Du musst die Angaben im Formular prüfen und das Formular unterschreiben. Danach schickst du den Antrag im beigelegten Couvert zurück an die SVA Zürich.
Wenn du keinen Brief von der SVA Zürich bekommen hast, kann das verschiedene Gründe haben. Vielleicht hast du keinen Anspruch auf IPV, weil dein Einkommen oder dein Vermögen zu hoch sind. Oder du hast noch nie eine Steuererklärung ausgefüllt. Es ist aber auch möglich, dass das Formular von der SVA Zürich nicht bei dir angekommen ist oder dass du das Formular nicht mehr findest. Wenn du nicht sicher bist, dann melde dich bei der SVA Zürich.
Hat sich deine finanzielle Situation stark verändert?
Hat sich dein jährliches Brutto-Einkommen um mehr als CHF 10'000 verändert? Dann musst du dich selbst bei der SVA Zürich melden. Es kann sein, dass du deswegen weniger oder mehr IPV vom Kanton bekommst. Wenn du zu viel Geld für die individuelle Prämienverbilligung erhalten hast, musst du dieses Geld nämlich an den Kanton zurückzahlen. Das kann schnell ein hoher Betrag sein. Und es kann sein, dass du deswegen plötzlich hohe Geld-Schulden hast.
Kann ich die individuelle Prämienverbilligung (IPV) rückwirkend beantragen?
Hast du von der SVA Zürich kein ausgefülltes Formular für den Antrag erhalten? Oder hast du vergessen, das Formular auszufüllen (Antrag auf IPV)? Dann hast du Zeit das Formular bis Ende März des folgenden Jahres auszufüllen.
Beispiel: Für das Jahr 2023 musst du die IPV bis spätestens 31. März 2024 beantragen.
Hast du weitere Fragen zum Thema individuelle Prämienverbilligung (IPV)?
Kann es sein, dass ich zuvor erhaltene individuelle Prämienverbilligungen (IPV) zurückzahlen muss?
Verliere ich die individuelle Prämienverbilligung (IPV), wenn ich den Kanton wechsle?
Kann ich auch für meine Kinder individuelle Prämienverbilligung (IPV) beantragen?
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